|
Begabungsförderung
|
Beratung und Unterstützung von Schulen und Eltern zur Begabungsförderung |
|
Mobiler Dienst
|
Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen beschult werden sollen, sofern dort ihrem individuellem Förderbedarf entsprochen werden kann
|
|
Schulpsychologie
|
Schulpsychologische Beratung ist eine Pflichtleistung des Landes und als Dienstleistung für alle an Schule Beteiligten definiert |
|
Sonderpädagogische Förderung und Integration
|
Beratung an allen allgemein bildenden Schulen |
|
Kinder aus Familien beruflich Reisender
|
Kindern aus Schausteller- und Zirkusfamilien soll eine beständige und erfolgreiche Schulbildung ermöglicht werden. Mobile Bereichslehrkräfte bieten hier konkrete Beratung und Unterstützung an |