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Pädagogische und psychologische Unterstützung

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 Beratungsangebot   Beschreibung 
Begabungsförderung Beratung und Unterstützung von Schulen und Eltern zur Begabungsförderung
Mobiler Dienst Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen beschult werden sollen, sofern dort ihrem individuellem Förderbedarf entsprochen werden kann
Schulpsychologie Schulpsychologische Beratung ist eine Pflichtleistung des Landes und als Dienstleistung für alle an Schule Beteiligten definiert
Sonderpädagogische Förderung und Integration Beratung an allen allgemein bildenden Schulen
Kinder aus Familien beruflich Reisender Kindern aus Schausteller- und Zirkusfamilien soll eine beständige und erfolgreiche Schulbildung ermöglicht werden. Mobile Bereichslehrkräfte bieten hier konkrete Beratung und Unterstützung an
erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 02.01.2011 17:21
  • Niedersächsische Landesschulbehörde