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Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Schulen und Studienseminare, beziehungsweise die in Schulen und Studienseminaren Beschäftigten im Sinne des niedersächsischen Konzepts zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsmanagements.

Die Angebote werden je nach Anlass in Kooperation mit den anderen Fachgruppen des Dezernats 5 der Niedersächsischen Landesschulbehörde umgesetzt (Schulpsychologie, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie, Suchtberatung).

Angebote:

Systematisches Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren

Zur Implementierung eines systematischen Gesundheitsmanagements werden Schulen über einen längeren Prozess begleitet. Im Einzelnen sind folgende Beratungsangebote abzurufen:

Beratung und Unterstützung bei allen Gefährdungsbeurteilungen:
  • Begehungen
  • Erhebung von Belastungen aus den Bereichen der Arbeitsumgebung/Arbeitsmittel, Arbeitsaufgabe, Schulorganisation und Schulkultur im Hinblick auf die Integration des Gesundheitsmanagements
  • Messungen von Lärmpegeln, Nachhall, Raumklima
  • Auswertung von Unfallmeldungen
  • Analyse von Belastungsursachen
Beratung und Unterstützung bei Maßnahmenplanungen und Organisation von
  • Entlastungen
  • Hygieneleitplänen
  • Mutterschutz
  • Notfallmanagement
  • Vorbeugendem Brandschutz und Evakuierungsübungen
  • Erster Hilfe
  • Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten
  • Beschaffung von Arbeitsmitteln

Fortbildungsveranstaltungen

Im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung, Informationstagungen usw. werden arbeitsschutzrelevante Themen angeboten:

  • Aus- und Fortbildungsseminare (Brandschutz, Gefahrstoffmanagement, Organisation der Ersten Hilfe) durchführen
  • Sicherheitsbeauftragten- und Schulleiter-Qualifizierungen
  • Fachvorträge zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Beteiligungsgruppen und Gesundheitszirkel moderieren

Mitwirkung an ASA-Sitzungen und anderen schulischen Steuergruppen

Bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes in Schulen und Studienseminaren wird auf eine Kooperation mit den Schulträgern, Unfallkassen (GUV), Gewebeaufsichtsamt, Gesundheitsamt, Schulfachlichen Dezernaten, Schwerbehindertenvertretern, Frauenbeauftragte, SBPR ein besonderes Augenmerk gelegt.

erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 15.08.2011 15:14
  • Niedersächsische Landesschulbehörde