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Schulpsychologie

Schulpsychologische Beratung ist nach § 120 des Niedersächsischen Schulgesetzes Aufgabe der Schulbehörden. Sie ist als Pflichtleistung des Landes und als Dienstleistung für alle an Schule Beteiligten definiert.

Die Schulpsychologie nutzt psychologisches Wissen, um die Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag und Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeits- und Lernentwicklung sowie bei dem Erreichen angemessener Abschlüsse zu unterstützen.

Grundlagen und Arbeitsprinzipien:

  • freier Zugang
  • Freiwilligkeit der Inanspruchnahme durch die Ratsuchenden
  • Kostenfreiheit
  • Unabhängigkeit im Schulsystem und Allparteilichkeit
  • Wahrung der Verantwortungsstruktur
  • Schweigepflicht nach § 203 StGB

Arbeitsschwerpunkte:

  • Beratung und Unterstützung der Schulen in ihrem kontinuierlichen Entwicklungsprozess
  • Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und Funktionsträgern zu psychologischen Themenstellungen
  • Fort- und Weiterbildung der Beratungslehrkräfte
  • Systempflege im Beratungs- und Unterstützungssystem u.a. durch fachliche Betreuung der Beratungslehrkräfte und der Schulsozialarbeit
  • Psychologische Beratung von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern unter lösungsorientierter systemischer Perspektive
  • Supervision und Praxisbegleitung
  • Konfliktmanagement und Mediation
  • Notfallpsychologie
  • Förderung von Kontakt, Kommunikation und Austausch zwischen den Schulen und mit anderen psychosozialen Einrichtungen
  • Entwicklung und Begleitung von schulischen Präventionskonzepte
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bearbeitet von admin zuletzt verändert: 20.01.2010
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