
Schulentwicklungsberatung - SEB
Beraterinnen und Berater für systematische Schulentwicklung unterstützen Schulen im Prozess ihrer Qualitätsentwicklung
"Die Schulbehörden gewährleisten die Beratung und Unterstützung der Schulen." (§120a SchG). Damit hat der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch der Schulen formuliert, den es umzusetzen gilt – auch durch die Schulentwicklungsberatung als Teil des Beratungs- und Unterstützungssystems der Landesschulbehörde.
Schulentwicklungsberatung unterstützt Schulen im Prozess systematischer, nachhaltiger Schulentwicklung. "Dies umfasst Hilfe bei der Auswertung von Daten aus Selbstevaluation und Inspektion, bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Leitbild und Schulprogramm, bei der Steuerung der innerschulischen Prozesse. Dafür stellt sie begleitende Beratung und Qualifizierung unter Einsatz bewährter Instrumente und Methoden zur Verfügung."

