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  <title>Neu oder aktualisiert</title>
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      Hier finden Sie neu erstellte oder aktualisierte Inhalte
    
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  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/gesundheitsfachberufe/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen">
    <title>Ausbildung und Prüfung in den Gesundheitsfachberufen</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/gesundheitsfachberufe/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen</link>
    <description></description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	Willkommen auf den Informationsseiten für die Gesundheitsfachberufe:</p>
<ul>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/gesundheitsfachberufe/diaetassistenz-1">Diätassistenz</a></li>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen/hebammenwesen-1">Hebammenwesen</a></li>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/gesundheitsfachberufe/kinderkrankenpflege-1/kinderkrankenpflege">Kinderkrankenpflege</a></li>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen/krankenpflege">Krankenpflege</a></li>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen/logopaedie">Logopädie</a></li>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen/masseur-in-und-med.-bademeister-in">Masseur/in und med. Bademeister/-in</a></li>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen/medizinisch-technische-assistenz">Medizinisch technische Assistenz (Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik)</a></li>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen/physiotherapie/physiotherapie">Physiotherapie</a></li>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen/podologie/podologie">Podologie</a></li>
	<li>
		<a href="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/weitere-aufgaben-der-landesschulbehoerde/ausbildung-und-pruefung-in-den-gesundheitsfachberufen/rettungsassistenz/rettungsassistenz">Rettungsassistenz</a></li>
</ul>
<p>
	&nbsp;</p>
<p>
	Diese Berufe sind nach Bundesgesetz geregelt und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.</p>
<p>
	Die niedersächsische Landesschulbehörde übernimmt folgende Aufgaben:</p>
<ul>
	<li>
		Aufsicht über die Schulen
		<ul>
			<li>
				Genehmigung der Schulen und ihrer Lehrkräfte</li>
			<li>
				Ansprechpartner rund um Ausbildung und Prüfung</li>
		</ul>
	</li>
	<li>
		Durchführung der staatlichen Prüfung
		<ul>
			<li>
				Zulassung zur Prüfung</li>
			<li>
				Ausstellen von Zeugnissen /Zweitausfertigungen</li>
			<li>
				Sicherstellen eines geregelten Prüfungsablaufs</li>
			<li>
				Anrechnung anderer Ausbildungen/Möglichkeiten der Ausbildungsverkürzung</li>
		</ul>
	</li>
	<li>
		Beratung
		<ul>
			<li>
				Ansprechpartner rund um die Ausbildung für Schulleitungen und Lehrkräfte</li>
			<li>
				Hilfestellung bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben</li>
		</ul>
	</li>
</ul>
<p>
	<br />
	Für das Ausstellen der Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung, Zweitausfertigungen und die Anerkennung ausländischer Billdungsabschlüsse ist mit Ausnahme der Rettungsassistenten das <a href="http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=116&article_id=321&_psmand=2">Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg</a> zuständig.</p>
<p>
	Für die Rettungsassistenten übernimmt diese Aufgaben das <a href="http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?&navigation_id=14836&article_id=63151&_psmand=33">Ministerium für Inneres und Sport</a>.</p>
<p>
	Mit den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Berufsausbildungen geben. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.</p>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Anke Knoll</dc:creator>
    <dc:rights>Foto: Valua Vitaly - Fotolia.com</dc:rights>
    <dc:date>2012-02-01T15:41:08Z</dc:date>
    <dc:type>Seite</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/stellenausschreibungen/niedersaechsische-landesschulbehoerde-verwaltung/regierungsinspektorinnen-regierungsinspektoren-a-9-bbeso">
    <title>Regierungsinspektorinnen/ Regierungsinspektoren (A 9 BBesO)</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/stellenausschreibungen/niedersaechsische-landesschulbehoerde-verwaltung/regierungsinspektorinnen-regierungsinspektoren-a-9-bbeso</link>
    <description>Die Niedersächsische Landesschulbehörde stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Freigabe durch die Nds. JobBörse - in den vier Regionalabteilungen in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück 
Regierungsinspektorinnen/Regierungsinspektoren (A 9 BBesO) ein.</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	Bewerben kann sich, wer die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste durch den Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH), als Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin (FH) oder durch einen vergleichbaren Bachelorabschluss eines Studienganges der öffentlichen Verwaltung erworben hat.</p>
<p>
	Sie sollten darüber hinaus kommunikativ sein und aufgeschlossen für Neues sowie gern im Team arbeiten. Die Arbeit in der Nds. Landesschulbehörde erfordert Engagement, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein.</p>
<p>
	Einsatzbereiche sind in der Nds. Landesschulbehörde in verschiedenen Dezernaten und Aufgabenbereichen möglich (z.B. Personal der Schulen und Studienseminare, Schulrecht, Dienstunfälle, Justitiariat, Haushalt, Zuwendungsrecht). Der konkrete Einsatz kann erst kurzfristig bei Einstellung entschieden werden.</p>
<p>
	Die Dienstposten sind grundsätzlich teilzeitgeeignet.</p>
<p>
	Die Nds. Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt.</p>
<p>
	Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.</p>
<p>
	Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum <strong>20.02.2012</strong> an die</p>
<p style="margin-left: 40px;">
	Niedersächsische Landesschulbehörde<br />
	Dezernat Zentrale Aufgaben, Frau Ebken<br />
	Postfach 21 20<br />
	21311 Lüneburg</p>
<p>
	Sofern Sie bei einer anderen Behörde beschäftigt sind, ist es erforderlich, dass Sie Ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte beifügen. Bitte teilen Sie in diesem Fall auch die Anschrift Ihrer Personalstelle mit.</p>
<p>
	Bitte verzichten Sie auf Mappen oder Hefter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt, bitte schicken Sie daher nur Fotokopien.</p>
<p>
	Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Ebken unter der Telefonnummer 04131 15-2719 zur Verfügung. Anfragen können auch per E-Mail gerichtet werden an <a href="mailto:Karin.Ebken@nlschb.niedersachsen.de">Karin.Ebken@nlschb.niedersachsen.de</a>. Es werden jedoch <strong>keine Bewerbungen per E-Mail </strong>entgegen genommen!</p>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Wolfgang Deffner</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    <dc:date>2012-01-25T10:40:00Z</dc:date>
    <dc:type>Seite</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/stellenausschreibungen/niedersaechsische-landesschulbehoerde-verwaltung/regierungsobersekretaerinnen-regierungsobersekretaere-a-7-bbeso">
    <title>Regierungsobersekretärinnen/ Regierungsobersekretäre (A 7 BBesO)</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/stellenausschreibungen/niedersaechsische-landesschulbehoerde-verwaltung/regierungsobersekretaerinnen-regierungsobersekretaere-a-7-bbeso</link>
    <description>Die Niedersächsische Landesschulbehörde stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Freigabe durch die Nds. JobBörse - in den vier Regionalabteilungen in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück Regierungsobersekretärinnen/Regierungsobersekretäre (A 7 BBesO) ein.</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	Bewerben kann sich , wer die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste erworben hat.</p>
<p>
	Sie sollten darüber hinaus kommunikativ sein und aufgeschlossen für Neues sowie gern im Team arbeiten. Die Arbeit in der Nds. Landesschulbehörde erfordert Engagement, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein.</p>
<p>
	Einsatzbereiche sind in der Nds. Landesschulbehörde in verschiedenen Dezernaten und Aufgabenbereichen möglich (Personal der Schulen und Studienseminare, Reisekostenrecht, Zuwendungsrecht, schulfachliche Dezernate). Der konkrete Einsatz kann erst kurzfristig bei Einstellung entschieden werden.</p>
<p>
	Die Dienstposten sind grundsätzlich teilzeitgeeignet.</p>
<p>
	Die Nds. Landesschulbehörde strebt an, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt.</p>
<p>
	Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.</p>
<p>
	Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 20.02.2012 an die</p>
<p style="margin-left: 40px;">
	Niedersächsische Landesschulbehörde<br />
	Dezernat Zentrale Aufgaben, Frau Ebken<br />
	Postfach 21 20<br />
	21311 Lüneburg</p>
<p>
	Sofern Sie bei einer anderen Behörde beschäftigt sind, ist es erforderlich, dass Sie Ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte beifügen.<br />
	Bitte teilen Sie in diesem Fall auch die Anschrift Ihrer Personalstelle mit.</p>
<p>
	Bitte verzichten Sie auf Mappen oder Hefter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt, bitte schicken Sie daher nur Fotokopien.</p>
<p>
	Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Ebken unter der Telefonnummer 04131 15-2719 zur Verfügung. Anfragen können auch per E-Mail gerichtet werden an <a href="mailto:Karin.Ebken@nlschb.niedersachsen.de">Karin.Ebken@nlschb.niedersachsen.de</a>. Es werden jedoch <strong>keine Bewerbungen per E-Mail </strong>entgegen genommen!</p>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Wolfgang Deffner</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    <dc:date>2012-01-25T10:40:00Z</dc:date>
    <dc:type>Seite</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/news/neue-workshops-der-movimentos-akademie">
    <title> Neue Workshops der Movimentos Akademie </title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/news/neue-workshops-der-movimentos-akademie</link>
    <description>Das neue Konzept der Movimentos Akademie lässt noch mehr Raum für Kreativität und Flexibilität: Bis Juli 2012 finden rund 60 Workshops statt.</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	In diesen Workshops können Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren einen Einblick in die künstlerischen Berufe Musiker/in, Kostümdesigner/in, Bühnenbildner/in, Maskenbauer/in und erstmals auch Dramaturg/in und Schauspieler/in bekommen. In Basisworkshops und Projektworkshops können Teilnehmer ihr körperliches und gestalterisches Ausdrucksvermögen individuell erproben und weiterentwickeln.</p>
<p>
	Ob sie sich ausschließlich für ein einzelnes Fach entscheiden, für mehrere oder gleich für alle, bleibt ihnen dabei selbst überlassen. Sie brauchen sich nicht festzulegen, denn das Ziel ist, ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Talente zu entfalten und zu entdecken.</p>
<p>
	<a href="http://www.autostadt.de/de/lernangebote/movimentos-akademie/termine-der-basisworkshops-2012/">http://www.autostadt.de/de/lernangebote/movimentos-akademie/termine-der-basisworkshops-2012/</a></p>
<p>
	Anmeldungen sind ab sofort möglich unter der Telefonnummer 05361 406338.<br />
	Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Verfügbarkeit.</p>
<p>
	Preis: 3 Euro pro Workshop</p>
<p>
	Zum Semesterpreis von 25 Euro ist die Teilnahme an allen Workshops der Movimentos Akademie bis zu den Sommerferien 2012 möglich. Bitte beachten Sie, dass dennoch die einzelne Anmeldung zu jedem der gewünschten Workshops notwendig ist.<br />
	&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Wolfgang Deffner</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    
      <dc:subject>Movimentos</dc:subject>
    
    <dc:date>2012-01-12T07:50:00Z</dc:date>
    <dc:type>Seite</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/schulen/oberschulen/neue-oberschulen">
    <title>Genehmigte Oberschulen in Niedersachsen</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/schulen/oberschulen/neue-oberschulen</link>
    <description>Zum Schuljahresbeginn 2011/12 sind in Niedersachsen 133 Oberschulen genehmigt worden. In der folgenden Tabelle finden Sie die Oberschulen, die bisher zum Schuljahresbeginn 2012/13 genehmigt sind.</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	Eine Aufstellung der zum Schuljahresbeginn&nbsp; 2011/12 genehmigten Oberschulen finden Sie unten unter &quot;Verweise&quot;.</p>
<h4>
	Genehmigung zum Schuljahresbeginn 2012/13</h4>
<p>
	Stand 16.01.2012</p>
<table border="1" bordercolor="#000000" cellpadding="2" cellspacing="2" style="width: 100%">
	<thead>
		<tr>
			<th scope="col">
				<p>
					Landkreis</p>
			</th>
			<th scope="col">
				<p>
					Ort</p>
			</th>
			<th scope="col">
				<p>
					aufgehobene Schule(n)</p>
			</th>
			<th scope="col">
				<p>
					Anmerkungen</p>
			</th>
		</tr>
	</thead>
	<colgroup>
		<col>
		<col>
		<col>
		<col>
	</colgroup>
	<tbody>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Goslar</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Langelsheim</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Langelsheim</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Helmstedt</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Velpke</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Velpke</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Osterode</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Herzberg am Harz</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Herzberg am Harz</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Diepholz</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Sulingen</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HS Sulingen und RS Sulingen</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Hameln-Pyrmont</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Hameln</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					GHS Südstadt und Wilhelm-Raabe-RS; Neuerrichtung als GOBS</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Hildesheim</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Elze</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Elze</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Schaumburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Bückeburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HS und RS Bückeburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Schaumburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Lindhorst</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Lindhorst</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Schaumburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Rinteln</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HS und RS Rinteln</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Cuxhaven</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Lamstedt</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Lamstedt</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Harburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Hanstedt</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Hanstedt</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Harburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Jesteburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					---</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Heidekreis</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Rethem</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Rethem</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Lüneburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Lüneburg - Oedeme</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Oedeme</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Lüneburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Scharnebeck</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Scharnebeck</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Rotenburg / Wümme</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Sottrum</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Sottrum</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Cloppenburg</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Lastrup</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Lastrup</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Emsland</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Esterwegen</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					(Erweiterung der bestehenden OBS um gymnasiales Angebot)</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Erweiterung um gymn. Angebot</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Emsland</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Salzbergen</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Salzbergen</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Emsland</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Spelle</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Spelle</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					mit gymn. Angebot</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Osnabrück</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Bad Essen</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Bad Essen</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Osnabrück</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Glandorf</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Glandorf</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<div>
					Vechta</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					Holdorf</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					HRS Holdorf</div>
			</td>
			<td>
				<div>
					&nbsp;</div>
			</td>
		</tr>
	</tbody>
</table>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Wolfgang Deffner</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    
      <dc:subject>Oberschule</dc:subject>
    
    <dc:date>2012-01-11T12:00:00Z</dc:date>
    <dc:type>Seite</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/pressemitteilungen/18.-landesschuelerrat-fuer-niedersachsen-gewaehlt">
    <title>18. Landesschülerrat für Niedersachsen gewählt</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/pressemitteilungen/18.-landesschuelerrat-fuer-niedersachsen-gewaehlt</link>
    <description>Presseinformation der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 28.12.2011 </description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	Stellvertretend für die Schülerinnen und Schüler der öffentlichen und der anerkannten Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen hatten die Mitglieder der Kreisschülerräte und der Stadtschülerräte der kreisfreien Städte ihre Vertreterinnen und Vertreter in den 18. Landesschülerrat gewählt. Gewählt wurde in der Zeit vom 21.11. bis 08.12.2011 in den Bezirken der vier Regionalabteilungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück der Niedersächsischen Landesschulbehörde und zwar getrennt für die Schulformen Förderschule, Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule, berufsbildende Schule sowie für die Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem konnten die ausländischen Schülerinnen und Schüler der Kreisschülerräte und Stadtschülerräte der kreisfreien Städte ein zusätzliches Mitglied und einen zusätzlichen Stellvertreter für den Landesschülerrat wählen. Das Wahlergebnis, welches vom Niedersächsischen Kultusministerium im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht wird, ist der beigefügten Liste zu entnehmen.</p>
<p>
	Am 19./20.01.2012 findet für die neu gewählten Mitglieder des 18. Landesschülerrates eine Einführungsveranstaltung in Hannover statt, auf der die Schülerinnen und Schüler ausführliche Informationen über ihre Aufgaben im Landesschülerrat erhalten. Die zweijährige Amtszeit des 18. Landesschülerrates beginnt am 20.01.2012 mit der konstituierenden Sitzung, auf der auch der neue Vorstand gewählt wird.</p>
<p>
	Der Landesschülerrat wirkt als höchstes Schülervertretungsgremium in Niedersachsen in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schülerinnen und Schüler berührt werden. Er kann das Kultusministerium beraten, eigene Vorschläge und Anregungen geben und wird durch das Kultusministerium direkt über alle wichtigen Angelegenheiten des Schullebens unterrichtet.</p>
<p>
	Die Wahlbeteiligung war in den Bezirken der jeweiligen Regionalabteilungen sehr unterschiedlich. Während im Bezirk Braunschweig von den 396 Schulen, die Wahlberechtigte hätten melden können, nur insgesamt 57 Schülerinnen und Schüler in der Wahlversammlung anwesend waren, nahmen im Bezirk Hannover von 454 Schulen 101 Wahlberechtigte teil. Die Teilnahme im Bezirk Lüneburg lag mit insgesamt 94 Schülerinnen und Schülern von 362 Schulen auf ähnlichem Niveau, während im Bezirk Osnabrück lediglich 63 Wahlberechtigte von 594 Schulen an den Wahlen teilnahmen.</p>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Susanne Strätz</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    
      <dc:subject>Landesschülerrat</dc:subject>
    
    <dc:date>2012-01-02T11:40:00Z</dc:date>
    <dc:type>Nachricht</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkrafte/arbeitszeit/altersteilzeit/altersteilzeit-fuer-lehrkraefte-ab-01.08.2012-wieder-moeglich">
    <title>Altersteilzeit für Lehrkräfte ab 01.08.2012 wieder möglich </title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkrafte/arbeitszeit/altersteilzeit/altersteilzeit-fuer-lehrkraefte-ab-01.08.2012-wieder-moeglich</link>
    <description>Die Altersteilzeit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis bestimmt sich nach § 63 NBG. Im Hinblick auf die Besonderheiten und Erfordernisse des Schuldienstes sind durch die Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) ergänzende Regelungen zur Ausgestaltung der Altersteilzeit für beamtete Lehrkräfte getroffen worden. Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.08.2012.
</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	Altersteilzeit ist danach an folgende Voraus setzungen geknüpft:</p>
<ul>
	<li>
		<span id="cke_bm_166S" style="display: none;">&nbsp;</span>Altersteilzeit kann ab Vollendung des 60. Lebensjahres bewilligt werden.</li>
	<li>
		Sie kann jeweils zum 1. Februar und zum 1. August, frühestens zum 1. August 2012 bewilligt werden.</li>
	<li>
		Sie muss sich bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken, sodass ein Altersurlaub (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 NBG) im Anschluss an die Altersteilzeit nicht in Betracht kommt.</li>
	<li>
		Sie erfordert eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 60 vom Hundert der für den Umfang der Altersteilzeit maßgeblichen Arbeitszeit.</li>
	<li>
		Lehrkräften kann Altersteilzeit in den Schuljahren 2012/13 bis 2014/15 nur in Form einer ungleichen Verteilung der Arbeitszeit bewilligt werden. Die Altersteilzeit gliedert sich in zwei gleich lange Abschnitte. In dem ersten Abschnitt beträgt die Arbeitszeit 80 v. H. und im zweiten Abschnitt 40 v. H. der für den Umfang der Altersteilzeit maßgeblichen Arbeitszeit. Auf Antrag kann sich die Altersteilzeit auch in drei Abschnitte gliedern. Dann beträgt die Arbeitszeit im ersten Abschnitt 80 v. H., im zweiten Abschnitt 60 v. H. und im dritten Abschnitt 40 v. H. der für den Umfang der Altersteilzeit maßgeblichen Arbeitszeit. Der zweite Abschnitt darf längstens drei Schulhalbjahre dauern; der erste und der dritte Abschnitt müssen gleich lang sein.</li>
	<li>
		Ab dem 1. August 2015 wird Altersteilzeit mit einer gleichmäßigen Arbeitszeit von 60 v. H. der maßgeblichen Arbeitszeit bewilligt. Auf Antrag kann Altersteilzeit auch in Form einer im Laufe des Bewilligungszeitraums sinkenden Arbeitszeit bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen (s. dargestelltes Modell für die Schuljahre 2012/13 bis 2014/15).</li>
	<li>
		Während der Altersteilzeit erhalten Lehrkräfte keine Altersermäßigung.</li>
	<li>
		Der Altersteilzeit dürfen keine dringenden dienstlichen Belange entgegenstehen.</li>
</ul>
<p>
	Alle weiteren Informationen finden Sie im Merkblatt unter &quot;Verweise&quot;. Dort finden Sie ebenfalls das Antragformular und ein Link zu Informatioen der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.</p>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Wolfgang Deffner</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    
      <dc:subject>Altersteilzeit</dc:subject>
    
    <dc:date>2011-12-22T13:41:57Z</dc:date>
    <dc:type>Seite</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkrafte/fortbildung/copy_of_regionen/regionale-fortbildung-in-niedersachsen">
    <title>Regionale Fortbildung - Kompetenzzentren in Niedersachsen</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkrafte/fortbildung/copy_of_regionen/regionale-fortbildung-in-niedersachsen</link>
    <description>Die Lehrerfortbildung wird ab 2012 in wesentlichen Teilen neu organisiert. Landesweit werden die regionalen Fortbildungen vom 01. Januar 2012 an neun Kompetenzzentren übertragen.</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	Jedes Kompentenzzentrum ist für eine festgelegte Region Niedersachsens zuständig und für die Entwicklung, Organisation, Durchführung und Evaluation der von ihm angebotenen regionalen Fortbildung für öffentliche Schulen verantwortlich. Neben den Universitäten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta sind auch das Regionale Pädagogische Zentrum der Ostfriesischen Landschaft, das Evangelische Bildungszentrum Bad Bederkesa, das Ludwig-Windthorst-Haus in Lingen und die Historisch-Ökologische Bildungsstätte Emsland in Papenburg e. V. beteiligt.</p>
<div class="grid_4 omega">
	<h4>
		Weitere Informationen</h4>
	<div class="grid_4 modulbox linkliste">
		<ul>
			<li>
				<a href="http://www.kompetenzzentrum.nibis.de/">NiBiS: Kompetenzzentren</a></li>
		</ul>
	</div>
	<div class="grid_4 modulbox linkliste">
		<h3>
			Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung</h3>
		<ul>
			<li class="pdf">
				<a href="http://www.mk.niedersachsen.de/download/62813">Regionale Zuständigkeit der Kompetenzzentren</a> (PDF, 12 KB)</li>
			<li class="pdf">
				<a href="http://www.mk.niedersachsen.de/download/62814">Übersichtskarte der Kompetenzzentren</a> (PDF, 288 KB)</li>
		</ul>
	</div>
	<div class="grid_4 modulbox text">
		&nbsp;</div>
</div>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Wolfgang Deffner</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    
      <dc:subject>Kompetenzzentren</dc:subject>
    
    
      <dc:subject>Lehrerfortbildung</dc:subject>
    
    
      <dc:subject>RLFB</dc:subject>
    
    
      <dc:subject>Fortbildung</dc:subject>
    
    <dc:date>2011-12-20T23:00:00Z</dc:date>
    <dc:type>Seite</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/organisation/neuausrichtung-2011/schule-und-schulaufsicht/eigenverantwortliche-schule-und-schulaufsicht">
    <title>Eigenverantwortliche Schule und Schulaufsicht</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/organisation/neuausrichtung-2011/schule-und-schulaufsicht/eigenverantwortliche-schule-und-schulaufsicht</link>
    <description>In der Schrift „Eigenverantwortliche Schule und Schulaufsicht“ werden die Grundsätze der Schulaufsicht der Niedersächsischen Landesschulbehörde dargelegt – einschließlich der gesetzlichen Grundlagen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe.</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Wolfgang Deffner</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    <dc:date>2011-12-06T14:00:00Z</dc:date>
    <dc:type>Seite</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkrafte/arbeitszeit/altersteilzeit/neues-niedersaechsisches-beamtenversorgungsgesetz-in-kraft-getreten-ofd-niedersaechsen">
    <title>"Neues Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz in Kraft getreten", OFD-Niedersächsen</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/lehrkrafte/arbeitszeit/altersteilzeit/neues-niedersaechsisches-beamtenversorgungsgesetz-in-kraft-getreten-ofd-niedersaechsen</link>
    <description></description>
    
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Wolfgang Deffner</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    <dc:date>2011-11-30T23:05:00Z</dc:date>
    <dc:type>Link</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/pressemitteilungen/wahlen-zum-18.-landesschuelerrat">
    <title>Wahlen zum 18. Landesschülerrat </title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/pressemitteilungen/wahlen-zum-18.-landesschuelerrat</link>
    <description>Presseinformation der Landesschulbehörde vom 18.11.2011 </description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	Schülerinnen und Schüler haben in einem demokratischen Staat die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und an der Gestaltung von Schul- und Bildungssystemen mitzuwirken. Neben den regionalen Gremien, wie z. B. den Kreisschülerräten, geschieht dies in der höchsten Schülervertretung in Niedersachsen, dem Landesschülerrat.</p>
<p>
	Der Landesschülerrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schülerinnen und Schüler berührt werden. Dabei kann der Landesschülerrat auch das Kultusministerium beraten sowie eigene Vorschläge und Anregungen einbringen. So wirkt er beratend bei Erlassen zu allgemeinen Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungswege der Schulen sowie zur Struktur des Schulsystems mit. Das Kultusministerium unterrichtet den Landesschülerrat direkt über wichtige schulische Angelegenheiten.</p>
<p>
	Landesweit wählen Schülerinnen und Schüler, die Mitglieder in den Kreisschülerräten und Stadtschülerräten der kreisfreien Städte sind, für jede Schulform jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den 18. niedersächsischen Landesschülerrat. Die Wahlen erfolgen in getrennten Wahlversammlungen für Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft. Abweichend von dieser Regelung stellen die berufsbildenden Schulen zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter. Außerdem können die ausländischen Schülerinnen und Schüler der Kreisschülerräte und Stadtschülerräte der kreisfreien Städte ein zusätzliches Mitglied und einen zusätzlichen Stellvertreter für den Landesschülerrat wählen. Die Grundschulen nehmen an diesen Wahlen nicht teil.</p>
<h3>
	Termine</h3>
<p>
	Für die Wahlen zum Landesschülerrat sind die folgenden Termine in den Bezirken der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorgesehen:</p>
<ul>
	<li>
		Braunschweig: 21.11.2011</li>
	<li>
		Hannover: 28.11. bis 02.12.2011</li>
	<li>
		Lüneburg: 08.12.2011</li>
	<li>
		Osnabrück: 28.11. und 29.11.2011<br />
		&nbsp;</li>
</ul>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Susanne Strätz</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    <dc:date>2011-11-18T12:07:43Z</dc:date>
    <dc:type>Nachricht</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/pressemitteilungen/halbzeit-fuer-bildungsprojekt-201ejungenarbeit-und-schule201c">
    <title>Halbzeit für Bildungsprojekt "Jungenarbeit und Schule"</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/pressemitteilungen/halbzeit-fuer-bildungsprojekt-201ejungenarbeit-und-schule201c</link>
    <description>Presseinformation der Landesschulbehörde vom 14.11.2011</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<div>
	<p>
		<strong>Erste Fortbildungsreihe für Lehrerinnen und Lehrer und Pädagoginnen und Pädagogenerfolgreich abgeschlossen: Neuer Kurs für Niedersachsen startet im Dezember</strong></p>
	<p>
		<strong>Berlin, 14.11.2011 </strong>Nach der ersten achttägigen Fortbildung zum Thema „Jungenarbeit und Schule“ in Niedersachsen fällt das Fazit der Veranstalter und der teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer und Pädagoginnen und Pädagogen durchweg positiv aus. „Ich habe in dieser Fortbildung gelernt, dass es nicht DEN typischen Jungen gibt. Jungen sind unterschiedlich und müssen in ihrer individuellen Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden“, fasst ein Teilnehmer die Inhalte des Kurses zusammen.&nbsp; Für Bernard Könnecke, Mitarbeiter des Projekts „Jungenarbeit und Schule“ und des Berliner Instituts Dissens e. V., ist das Konzept der Fortbildung aufgegangen. „Die Lehrkräfte verändern ihren Blick auf Jungen und auf sich selbst. Das ermöglicht es ihnen, Jungen in schwierigen Situationen effektiv zu unterstützen.“ Das Bildungsprojekt bietet die Fortbildungsreihe in Kooperation mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde an. Ein neuer Kurs startet am 8.12.2011 in Bad Bevensen.</p>
	<p>
		„Viele unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer wissen aus ihrem Berufsalltag, dass die schulische Entwicklung von Jungen nicht immer rund verläuft. Sie interessiert, wie sie die Stärken von Jungen besser fördern können“, so Könnecke. Tatsächlich stehen Jungen oft unter einem erheblichen Druck, sich wie „echte“ Jungen zu verhalten – was spätestens in der Schule erhebliche Nachteile mit sich bringt. Während Pädagoginnen und Pädagogen zunächst davon ausgingen, dass Jungenarbeit – ebenso wie Mädchenarbeit – die geschlechtsspezifischen Besonderheiten berücksichtigen sollte, setzen aktuelle Konzepte an der Unterschiedlichkeit von Jungen an. Ihr Ziel ist es, Jungen individuell zu fördern, damit diese sich unabhängig von traditionellen Geschlechterzuschreibungen entwickeln können.</p>
	<p>
		In der Fortbildung haben Lehrerinnen und Lehrer und Pädagoginnen und Pädagogen die Möglichkeit, sich mit aktuellen Ansätzen geschlechterreflektierter Pädagogik zu beschäftigen und dabei das eigene Handeln zu überdenken. Durch praktische Übungen, theoretischen Input und Selbstreflexion lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, den Männlichkeitsdruck, unter dem Jungen stehen, zu erkennen, Jungen in ihrer Unterschiedlichkeit wahrzunehmen und problematische Verhaltensweisen besser zu verstehen.</p>
	<p>
		Die nächste Fortbildung findet an folgenden Terminen in Bad Bevensen statt:</p>
	<ul>
		<li>
			08.12. – 09.12.2011</li>
		<li>
			08.02. – 09.02.2012</li>
		<li>
			14.03. – 15.03.2012</li>
		<li>
			18.04. – 19.04.2012</li>
	</ul>
	<p>
		Eine Anmeldung ist möglich über die Niedersächsische Landesschulbehörde,</p>
	<p>
		Hartmut Schleisieck, <a href="mailto:hartmut.schleisieck@nlschb.niedersachsen.de">hartmut.schleisieck@nlschb.niedersachsen.de</a>.</p>
	<p>
		Informationen zu Terminen, Anmeldung und Inhalten finden Sie unter <a href="http://www.jungenarbeit-und-schule.de/">www.jungenarbeit-und-schule.de</a>.</p>
	<p>
		Die Fortbildungsreihe wird bis Sommer 2012 in acht Bundesländern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Dissens e.V. (<a href="http://www.dissens.de/">www.dissens.de</a>) durchgeführt, einem Beratungs-, Bildungs- und Forschungsinstitut mit den Arbeitsschwerpunkten Geschlechterverhältnisse, Männlichkeit und Jungen. Das Projekt „Jungenarbeit und Schule“ wird im Rahmen des Bundesprogrammes &quot;XENOS - Integration und Vielfalt&quot; durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.</p>
	<p>
		<strong>Ansprechpartner:</strong></p>
	<p>
		Dissens e.V., Projekt „Jungenarbeit und Schule“<br />
		Bernard Könnecke, Klaus Schwerma<br />
		Tel.: 030-549875-40<br />
		E-Mail: <a href="mailto:info@jungenarbeit-und-schule.de">info@jungenarbeit-und-schule.de</a></p>
</div>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Susanne Strätz</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    <dc:date>2011-11-14T12:50:00Z</dc:date>
    <dc:type>Nachricht</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/pressemitteilungen/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen-landkreise-entscheiden">
    <title>Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/pressemitteilungen/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen-landkreise-entscheiden</link>
    <description>Presseinformation der Landesschulbehörde vom 14.11.2011</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<p>
	Der Winter steht vor der Tür. Es wird kälter, Nachtfröste haben eingesetzt, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste Schnee fällt.</p>
<p>
	Es kann kurzfristig zu Schulausfällen kommen, wenn auf rutschigen und glatten Straßen die Sicher-heit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr sicher gewährleistet werden können.</p>
<p>
	Die jeweiligen Landkreise sind für die Schülerbeförderung zuständig und treffen in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Manche Landkreise stellen diese Hinweise auf ihrer Homepage ein oder bieten einen Service per SMS-Benachrichtigung.</p>
<p>
	Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de . Klicken Sie dort in der Rubrik „Niedersachsen mobil“ einfach auf das Stichwort „Schulausfälle“.<br />
	Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.<br />
	Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.<br />
	Wichtig: Trotz Unterrichtsausfall gewährleisten alle Schulen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen.</p>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Susanne Strätz</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    <dc:date>2011-11-14T09:40:00Z</dc:date>
    <dc:type>Nachricht</dc:type>
  </item>


  <item rdf:about="http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/beratungslehrer/copy_of_einsatz-und-weiterbildung-von-beratungslehrerkraeften">
    <title>Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrkräften</title>
    <link>http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/beratungslehrer/copy_of_einsatz-und-weiterbildung-von-beratungslehrerkraeften</link>
    <description>34. Weiterbildungslehrgang für Beratungslehrkräfte</description>
    <content:encoded xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><![CDATA[<h3>
	RdErl. d. MK v. 06.10.2011 – 34.2 - 81 410/1-1</h3>
<p>
	1. Zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 können insgesamt 80 Lehrkräfte mit der Wahrnehmung der Funktion einer Beratungslehrerin oder eines Beratungslehrers beauftragt werden.</p>
<p>
	2. Wegen der begrenzten Zahl der zu besetzenden Weiterbildungsplätze ist die folgende – auf die zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) bezogene – regionale Beschränkung zu beachten:</p>
<table class="grid listing">
	<tbody>
		<tr style="text-align: left; ">
			<td scope="row">
				<b>Regionalabteilung Braunschweig:</b></td>
			<td>
				<b>Studienzirkel Braunschweig I: </b><br />
				Peine, Gifhorn und Wolfsburg<br />
				<b>Studienzirkel </b><b>Braunschweig II</b><b>:</b><br />
				Wolfenbüttel und Goslar</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<b>Regionalabteilung </b><b>Hannover: </b></td>
			<td>
				<strong>Studienzirkel Hannover:</strong><br />
				Stadt Hannover sowie Wunstorf, Seelze und Ronnenberg<br />
				<strong>Studienzirkel Holzminden:</strong><br />
				Landkreise Holzminden und Hildesheim</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<b>Regionalabteilung </b><b>Lüneburg:</b></td>
			<td>
				<b>Studienzirkel Cuxhaven:</b><br />
				Landkreise Cuxhaven und Stade<br />
				<b>Studienzirkel Rotenburg:</b><br />
				Landkreise Rotenburg, Osterholz und Verden</td>
		</tr>
		<tr>
			<td>
				<b>Regionalabteilung </b><b>Osnabrück: </b></td>
			<td>
				<b>Studienzirkel Aurich:</b><br />
				Landkreise Aurich, Wittmund, Leer sowie die Stadt Emden<br />
				<b> Studienzirkel Oldenburg:</b><br />
				Landkreise Friesland, Wesermarsch, Ammerland, Oldenburg und die kreisfreien Städte Wilhelmshaven, Oldenburg und Delmenhorst</td>
		</tr>
	</tbody>
</table>
<p>
	3. Die Beauftragung erfolgt zum 01.08.2012 durch die NLSchB. Beauftragt werden dürfen nur die Lehrkräfte, die an der Weiterbildung gemäß Nr. 2 des Bezugserlasses unter 5. teilnehmen. Diesen Lehrkräften werden gem. § 16 ArbZVO-Lehr fünf Anrechnungsstunden für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme gewährt. Die Beauftragung und die Gewährung von Anrechnungsstunden sind zu widerrufen, sofern die Teilnahme an der Weiterbildung nicht regelmäßig erfolgt, abgebrochen oder nicht durch Prüfung abgeschlossen wird.</p>
<p>
	4. Bezüglich der Bewerbungen für die Weiterbildung gelten folgende Regelungen:</p>
<p>
	4.1 Bewerben können sich Schulen unter Benennung einer Lehrkraft, die die Funktion einer Beratungslehrkraft übernehmen soll. Auf Schlüsselqualifikationen wie soziale und kommunikative Kompetenz wird besonderer Wert gelegt.<br />
	Die Lehrkraft soll eine hinreichende Präsenzzeit in der Schule gewährleisten können (mind. an 3 Tagen/Woche) und mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit dort tätig sein.</p>
<p>
	4.2 Die Kosten für die Kompaktkurse sowie das Material trägt das Land; die für die Teilnahme an den Studienzirkelsitzungen (10 Sitzungen/Halbjahr) anfallenden Kosten sind aus dem Schulbudget zu tragen.</p>
<p>
	4.3 Benannt werden können Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, Förderschulen, Gymnasien oder Berufsbildenden Schulen und mit drei Jahren erfolgreicher Tätigkeit im Schuldienst.</p>
<p>
	4.4 Schulleiterinnen oder Schulleiter, deren ständige Vertreterinnen oder Vertreter sowie schulfachliche Koordinatorinnen und Koordinatoren an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen können nicht benannt werden. Bei bevorstehendem Fortfall entsprechender Dienstposten werden Anträge im Einzelfall geprüft.<br />
	Bereits beauftragte Beratungslehrkräfte, denen ein entsprechendes Amt übertragen wird, können die Beratungslehrertätigkeit nicht weiter wahrnehmen.</p>
<p>
	4.5 Die Schulleiterin oder der Schulleiter legt die Bewerbung, über die ein breiter Konsens im Kollegium erzielt sein sollte, bis zum<strong> 17.02.2012 </strong>der NLSchB mit folgenden Unterlagen vor:</p>
<ul>
	<li>
		Aussagen über den spezifischen Beratungsbedarf, das Beratungskonzept der Schule und den geplanten Einsatz der Beratungslehrkraft im Rahmen dieses Konzepts,</li>
	<li>
		einen standardisierten Leistungsbericht über die benannte Lehrkraft, der durch die Schulleiterin oder den Schulleiter erstellt wird. Dieser Bericht stützt sich auf ein Gespräch sowie weitere Erkenntnisse im Hinblick auf die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang. Er ist ohne Benotung abzufassen und der Lehrkraft vor der Weitergabe an die NLSchB bekannt zu geben sowie auf Wunsch mit ihr zu besprechen. Beizufügen sind ggf. Nachweise über Tätigkeiten in der Beratung sowie Zusatzausbildungen.</li>
	<li>
		Bewerbungsdeckblatt</li>
</ul>
<p>
	Die Formulare für einen standardisierten Bericht und für das Bewerbungsdeckblatt sind im Internet bei www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de &lt;Schulleitung&gt; als Download verfügbar.</p>
<p>
	4.6 Die NLSchB trifft die Entscheidung über die Zulassung der benannten Lehrkraft zum Einführungskurs und zum Weiterbildungslehrgang sowie die Zuordnung zu einem Studienzirkel. Es können in der Regel nur Lehrkräfte aus Schulen mit mehr als 100 Schülerinnen und Schülern zugelassen werden. Sofern mehr Bewerbungen vorliegen als Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen, sind bei der Auswahl folgende Kriterien in dieser Reihenfolge zu berücksichtigen:</p>
<ul>
	<li>
		Bewerbungen von Schulen, für die eine besondere Notwendigkeit besteht.</li>
	<li>
		Bewerbungen von Schulen, in denen noch keine Beratungslehrerin oder kein Beratungslehrer eingesetzt ist bzw. aufgrund des Beratungsbedarfs und der Schülerzahl eine weitere Beratungslehrkraft dringend erforderlich ist.</li>
	<li>
		Bei Mehrfachbesetzungen an Schulen ist eine nach Geschlechtszugehörigkeit paritätische Besetzung mit Beratungslehrkräften anzustreben.</li>
</ul>
<p>
	4.7 Die zuständige Frauenbeauftragte und die zuständige Personalvertretung sind bei der Auswahl zu beteiligen.</p>
<p>
	5. Die Studienzirkel werden von schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten geleitet. Die Beratungslehrkräfte werden bei ihrer Beratungstätigkeit in der Schule von den Studien-zirkelleiterinnen und Studienzirkelleitern betreut und unterstützt. Die Beratungstätigkeit ist entsprechend den im Weiterbildungslehrgang erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten anzupassen.</p>
<p>
	8. Im Übrigen finden die inhaltlichen Regelungen des Erlasses vom 6.3.1978 – 3052-81 410/1-2/78 (SVBl. S. 132), zuletzt geändert durch RdErl. vom 8.4.2004 – I/2-81 410/1-4/04 (SVBl. S. 271), bis zu einer Neufassung weiter Anwendung.</p>
]]></content:encoded>
    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Thomas Brunk</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    
      <dc:subject>Beratungslehrkräfte</dc:subject>
    
    <dc:date>2011-11-10T07:35:00Z</dc:date>
    <dc:type>Seite</dc:type>
  </item>


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    <title>.compass - Ich kenne mich aus im Netz </title>
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    <dc:publisher>No publisher</dc:publisher>
    <dc:creator>Wolfgang Deffner</dc:creator>
    <dc:rights></dc:rights>
    <dc:date>2011-10-10T08:25:00Z</dc:date>
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