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Umgang mit schwangeren Schülerinnen bei "Neuer Influenza"

Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 14.08.2008

Das Niedersächsische Kultusministerium weist hat darauf hin, dass schwangere Schülerinnen während des Auftretens eines akuten Falles der Neuen Influenza an der Schule bis mindestens eine Woche nach dem letzten Erkrankungsfall vom Unterricht in der Schule freizustellen sind.

In diesem Zusammenhang wird auf die Handlungsempfehlungen zum Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen  verwiesen, die unter www.arbeitsschutz.nibis.de eingestellt sind.
 

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bearbeitet von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 09.03.2010